Schäden an Halloween: Wer haftet?
Haftpflichtschäden: Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch die private Haftpflicht abdecken!
Am 31. Oktober heißt es wieder: “Süßes, sonst gibt’s Saures”. Das Gruselfest, das ursprünglich aus Irland kommt und durch Einwanderer ein fester Bestandteil der US-amerikanischen Kultur wurde, erfreut sich mittlerweile auch in Deutschland großer Beliebtheit. Kinder schlüpfen an diesem Tag in schaurige Kostüme und ziehen als Fledermäuse oder Vampire um die Häuser. Erwachsene besuchen Halloween-Kostümpartys, schmücken sich mit Kunstblut und Äxten aus Plastik und lassen den Stress des Alltags einen Abend lang hinter sich. Traditionell werden an diesem besonderen Tag auch Streiche gespielt. Die Gefahr: Schnell arten harmlose Scherze aus und führen zu kostspieligen Personen-, Vermögens- oder Sachschäden.
Doch was macht Halloween so besonders? Welche Scherze sind witzig und welche Streiche können teuer ausfallen? Und wer haftet im Schadensfall? Dieser Artikel liefert Antworten!
Trick or Treat: der traditionelle Beutezug von Haus zu Haus
Eiersuchen an Ostern, der geschmückte Weihnachtsbaum an Heiligabend und Martinssingen im November: In Deutschland gibt es viele Anlässe, um typischen Bräuchen nachzugehen. Immer beliebter wird auch das Fest “Halloween”. Dies basiert ursprünglich auf einem Ritus am Vorabend von Allerheiligen, an dem die Katholiken allen verstorbenen Christen gedenken. In Deutschland entwerfen Eltern kreative Kostüme für ihre Sprösslinge und decken sich mit ausreichend Süßigkeiten ein, um die Kinder an der Tür zu beglücken. Sie rufen “Süßes, sonst gibt’s Saures” und fordern somit allerlei Köstlichkeiten ein.
Wer keine Süßigkeiten anbieten kann, wird bestraft – und zwar mit einem witzigen Streich. So revanchieren sich die Kinder beispielsweise mit Zahnpasta oder Rasierschaum an der Türklinke oder wickeln das Auto des Nachbarn mit Toilettenpapier ein.
All diese Streiche können zwar zu Verdruss führen, sind jedoch harmlos und werden nicht strafrechtlich verfolgt. Anders verhält es sich mit üblen Streichen, die zu Personen-, Sach- oder Vermögensschäden führen. Wichtig ist: An Halloween steht der Spaß im Fokus und das sollten Eltern ihren Kindern auch vermitteln. Damit das Fest jedermann erfreut, ist es von Bedeutung, dass Kinder und Jugendliche mögliche Konsequenzen ihrer Handlungen einschätzen können. So sollten Eltern das Gespräch suchen und konkrete Beispiele nutzen, um dem Nachwuchs üble Ideen auszureden. Kinder verstehen in der Folge, welche Scherze in Ordnung sind und in welchen Fällen sie sich für Vandalismus und Co. verantwortlich zeigen müssen. Einfache Entschuldigungen reichen in Fällen wie der Zerstörung von Eigentum Dritter nämlich nicht mehr aus. Stattdessen haften Kinder ab sieben Jahren, sofern diese sich ihrer Handlung und den möglichen Folgen bewusst sind.
Wann greift die Versicherung? Kommt es dennoch zu einem Schaden, greifen Versicherungen. Die private Haftpflichtversicherung für Familien schützt die gesamte Kernfamilie vor hohen Zahlungen und somit vor einer Verschuldung. Sie greift sogar bei grober Fahrlässigkeit. Ausgeschlossen sind Schäden, die bewusst herbeigeführt wurden.
Gut zu wissen: Tarife der Allianz stehen bereits für wenig Geld zur Verfügung und können Familien vor Zahlungen in Millionenhöhe bewahren.
Streiche an Halloween: Was ist verboten?
Seien wir ehrlich: An Halloween drücken viele Nachbarn ein Auge zu und nehmen harmlose Streiche mit Humor. Als lustig gelten zum Beispiel typische Vorgehensweisen wie das Verstreuen von Konfetti auf den Grundstücken der Nachbarn und auf den Straßen. Auch das Erschrecken von Kindern wird nicht negativ bewertet – selbst, wenn dieses an dem besagten Tag zu Angst beim Einschlafen führt. An Halloween soll sich schließlich jedes Kind und jeder Erwachsene gruseln.
Einige Kinder, Jugendliche und Erwachsene treffen jedoch folgenschwere Entscheidungen in der Halloween-Nacht. Sie zerstören oder beschädigen aus Versehen das Eigentum Dritter, verletzen andere Menschen durch unüberlegte Handlungen oder lösen unbewusst Vermögensschäden aus. Die Halloween-Haftpflichtfälle werden dann von der privaten Haftpflichtversicherung der Verursacher übernommen. Ohne Versicherung drohen zum Teil hohe Kosten, die den Lebensstandard der gesamten Familie minimieren können.
Ein Haftpflichtschaden liegt demnach vor, wenn
eine Person das Eigentum einer anderen Person beschädigt,
eine Person eine andere Person verletzt und dadurch ein finanzieller Schaden entsteht.
Die verantwortliche Person kann haftbar gemacht werden. Hier greift die Privathaftpflichtversicherung. Eine Ausnahme bilden alle Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden. Ein Beispiel: Erschreckt ein Versicherter einen Fahrradfahrer auf der Straße durch sein Halloween-Kostüm und stürzt der Radfahrer, deckt die Versicherung die Kosten, die im Rahmen der Verletzung entstehen, ab. Der Grund: Der Kostümierte konnte nicht absehen, dass seine Verkleidung zu einem Unfall führen würde.
Wer auf eine Haftpflicht verzichtet, sei gewarnt: An Halloween kommt es immer wieder weltweit zu kuriosen Fällen, in denen Kinder und Erwachsene von ihrer Haftpflicht Gebrauch machen müssen – und sich ohne Versicherung hoch verschulden würden. So sorgte im Jahr 2006 ein Haftpflichtfall in den USA für Aufsehen. Ein fünfzehnjähriges Kind aus Pennsylvania bewarf das Umspannwerk des örtlichen Elektrizitätsunternehmens mit Eiern. Es regnete stark, sodass sich der Inhalt der Eier mit dem Wasser vermischte. Die Kombination aus Eiern und Regen löste eine Explosion aus. Dies war für den Fünfzehnjährigen nicht absehbar. 8.000 Personen in dem Wohngebiet mussten im Anschluss ohne Strom auskommen.
Übernimmt die Versicherung wie die Allianz die Kosten, können sich Versicherte beruhigt zurücklehnen. Ohne Versicherung trägt der Auslöser eines Schadens jedoch die finanziellen Konsequenzen.
Wer haftet an Halloween?
Eltern haften unter Umständen für ihre Kinder. Deliktfähige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene dagegen können ihr Handeln bereits bewerten und Konsequenzen voraussehen. Sie haften unter bestimmten Voraussetzungen selbst. Ausnahmen bilden Kinder und Teenager, die nicht weit genug entwickelt sind, um Folgen ihrer Handlungen zu bewerten. Grundsätzlich gilt: Jeder Fall wird einzeln bewertet. Denn auch das Ausmaß des Schadens ist zu berücksichtigen.
Durch eine Familienhaftpflichtversicherung der Allianz können Eltern ihre Kinder mitversichern. Die Versicherung greift in diesem Fall sogar für Kinder über achtzehn Jahren, die aufgrund einer Ausbildung nicht mehr in dem Haushalt der Eltern wohnen.
Das Fazit – Streiche an Halloween können böse enden
Zugegeben: So manch einer möchte Geld einsparen und verzichtet deswegen auf die private Haftpflichtversicherung. Dabei zählt die Privathaftpflicht der Allianz zu den wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Die entstehenden Kosten durch Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten übernimmt nämlich der Versicherungsträger. Versicherte müssen den Schaden lediglich melden und die Kosten nicht aus eigener Tasche bezahlen.
Auch an Halloween kann sich die Haftpflicht als lohnenswert erweisen. Denn an diesem Tag werden häufig Streiche gespielt, die teuer ausfallen können. Böller in Briefkästen, das Zerkratzen eines Autos des Nachbarn oder das Ausschenken kontaminierter Halloween-Drinks können nämlich schnell zu hohen Kosten führen. Personenschäden beispielsweise können Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen.
Mit der Familienversicherung der Allianz schützen sich Familien im Falle eines Haftpflichtschadens. Die günstigen Tarife können vielfach erweitert werden.