Jobs für junge Leute

Wie viel dürfen Schüler arbeiten?
Schülerjobs - was darf man arbeiten, wie viel und was kann man verdienen?

In Deutschland gibt es strenge Gesetze, die dafür sorgen, dass Kinder nicht ausgebeutet werden und genügend Zeit haben für ihre Bildung. Da im Leben aber nicht nur die schulische Bildung notwendig ist, erlaubt es der Gesetzgeber Jugendlichen, ein paar Stunden in der Woche zu arbeiten und damit Fähigkeiten wie Verantwortungsbewusstsein oder den Umgang mit Geld zu trainieren. 

Taschengeld aufbessern

Irgendwie ist immer noch so viel Monat übrig, wenn das Taschengeld schon weg ist. Und die Wünsche sind oft groß. Ein cooles Handy, eine neue Jacke, obwohl schon eine im Schrank hängt, das erste eigene Parfüm – und nicht immer wollen oder können die Eltern diese Extrawünsche auch alle finanzieren. Ein Job, der sich gut mit der Schule vereinbaren lässt, ist da genau das Richtige. Doch was darf man eigentlich ab wann? Und wo findet man einen solchen Job? 

Welche Jobs ab welchem Alter?

Diese Fragen sind gar nicht so schwer zu beantworten. Typische Jobs sind leichte Arbeiten wie Babysitten, Prospekte austragen oder den Hund der Nachbarn ausführen. Wer gut in der Schule ist, kann auch Nachhilfe geben. Und sich damit nicht nur das Taschengeld aufbessern, sondern auch das bereits Gelernte bei sich selbst vertiefen. Zwei Stunden täglich sollten aber bei den Jüngeren nicht überschritten werden, und die Eltern müssen zustimmen.

Regeln für Schülerjobs

Schülerjobs bieten eine gute Gelegenheit, Verantwortung zu übernehmen, ein Gefühl für finanzielle Unabhängigkeit zu entwickeln, neue Fähigkeiten zu entwickeln, die soziale Interaktion zu verbessern und persönlich zu wachsen, und sie sollten daher – im richtigen Rahmen – von den Eltern durchaus unterstützt werden. Natürlich unter der Voraussetzung, dass die Jugendlichen nicht überfordert sind und die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Diese Vorschriften sind im Jugendarbeitsschutzgesetz, für Jüngere auch in der Kinderarbeitsschutzverordnung geregelt. Hier werden Arbeitszeiten festgelegt, Pausen vorgeschrieben und gefährliche Arbeiten entsprechend verboten. Im Jugendarbeitsschutzgesetz gibt es aber auch Ausnahmen, zum Beispiel für die Landwirtschaft oder die Gastronomie. Ganz wichtig ist aber immer: Es muss genug Zeit für die Schule und zum Entspannen bleiben. Der Job darf die kindliche „Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen“ nicht beeinträchtigen. Wird gegen diese Auflage verstoßen, werden hohe Bußgelder verhängt. In besonders schwerwiegenden Fällen gilt das sogar als Straftat. 

Wo findet man einen Schülerjob?

Wer einen Schülerjob sucht, kann zum einen natürlich auf den entsprechenden Online-Plattformen etwas Passendes finden, zum anderen sind aber gerade diese Jobs häufig in der näheren Umgebung zu vergeben. In Nachbarschaftsnetzwerken oder auf schwarzen Brettern finden sich immer wieder gute Möglichkeiten, das Taschengeld etwas aufzubessern. Und manchmal lohnt es sich auch, direkt nachzufragen, zum Beispiel bei den Geschäften oder Unternehmen vor Ort. Wer jünger ist als 13 Jahre, darf zwar nicht arbeiten im klassischen Sinne, gegen eine Aufbesserung des Taschengeldes zum Beispiel bei Mithilfe im Garten hat aber der Gesetzgeber nichts. Auch ein Praktikum ist möglich. Tätigkeiten wie Modeln oder in künstlerischen Bereichen wie Theater oder Film müssen von den Eltern abgesegnet werden, diese müssen anwesend sein, die Schule muss informiert werden, und meist ist auch noch eine ärztliche Bescheinigung notwendig. 
 

Übersicht Schülerjobs

Alter Unter 12 - Taschengeld verdienen
Beispiele für Jobs neben der Schule: Haustiere hüten, Gartenarbeit, Einkäufe erledigen, Modeln, Theater- oder Filmarbeiten etc.
Wie viel darf man verdienen? Kleine Geldbeträge

 

Alter ab 13 - Minijob/Nebenjob
Beispiele für Jobs neben der Schule: Zeitung austragen, Babysitten, Gartenarbeit, Nachhilfe, Prospekte austragen, Regale auffüllen, Online-Umfragen, kleine Botengänge, Haustiersitting, Mithilfe im Sportverein, Hilfe bei Inventur etc.
Wie viel darf man verdienen? Bis zu 538 Euro pro Monat/Minijob 
Was muss man beachten? Nur mit Erlaubnis der Eltern (der Anspruch auf Kindergeld bleibt); nur zwei Stunden täglich und nur zwischen 8 und 18 Uhr

 

Alter ab 15 - Ferienjob/Minijob/Nebenjob
Beispiele für Jobs neben der Schule: Kellnern, Babysitting, Regalauffüller, Promotionjobs, Büroarbeit (z. B. Archivierung), Nachhilfe, Minijobs, Verkauf im Einzelhandel, Aushilfe in Bäckereien oder Eisläden, Erntehelfer, Saisonarbeit in Freizeitparks, Lagerarbeiten, Gastronomie, Zeitungsausträger, Mithilfe in der Verwaltung etc.
Wie viel darf man arbeiten? bis zu vier Wochen Vollzeit sind möglich, mit maximal 8 Stunden am Tag; an maximal fünf Tagen in der Woche zwischen 6 und 20 Uhr

 

Alter ab 17 - Ferienjob/Minijob/Nebenjob
Beispiele für Jobs neben der Schule: Verkauf, Promotion, Gastronomie, Zeitungsausträger, Babysitting, Mithilfe in der Verwaltung oder bei Veranstaltungen etc.
Wie viel darf man arbeiten? 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Eine Ausnahme für diesen Fall kommt zum Tragen, wenn die Arbeitszeit an einzelnen Tagen unter 8 Stunden fällt. Dann kann die Beschäftigungszeit an den übrigen Werktagen entsprechend auf 8,5 Stunden erhöht werden.

 

Alter ab 18 - bis zur Vollzeitbeschäftigung
Beispiele für Jobs neben der Schule: Akkord- und Nachtarbeit, Arbeit in einer Disco, im Freizeitpark oder auf dem Jahrmarkt
Wie viel darf man arbeiten? Entsprechend den geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

 

Ausnahme
Kinder ab drei Jahren dürfen bei Musikaufführungen und anderen Aufführungen, bei Werbeveranstaltungen sowie bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen gestaltend beschäftigt werden. Kinder ab sechs Jahren dürfen in Theatervorstellungen gestaltend tätig sein. Für die Beschäftigung im Kultur- und Medienbereich bedarf es einer Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Bei bestimmten Arbeiten wie dem Modeln oder einem Auftritt müssen die Eltern nicht nur zustimmen, sondern auch anwesend sein. Die Schule muss informiert werden, und oft benötigt das Kind auch eine ärztliche Bescheinigung.

Text: Simone Blaß

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